Zu heute ist die Maskenpflicht im Freien aufgehoben worden. Auch für den HVV gibt es Änderungen, dort reicht nun wieder eine „medizinische Maske“.
Nach den deutlichen Signalen aus Berlin hat der Senat die Maskenpflicht im Freien ab heute bis auf zwei Ausnahmen aufgehoben und zieht nun auch für den HVV nach.
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist es künftig nicht mehr erforderlich, eine FFP2-Maske zu tragen. Künftig reicht es auch hier aus, wenn Fahrgäste eine medizinische Maske tragen.
In Innenräumen, wie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeits- und Betriebsstätten, sowie bei Gesundheitsbehandlungen, Friseurbesuchen, bei religiösen Veranstaltungen, in Einrichtungen der Kultur, beim Einkaufen, bei Sportveranstaltungen und jeglichen anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, muss auch weiterhin eine medizinische getragen werden.
Eine tabellarische Übersicht zur Maskenpflicht ist online unter www.hamburg.de/corona abrufbar.