St. Georg/Münzviertel: Anwohnerparkzone ab 16. Dezember

Parkautomat
Parkautomat (Symbolbild)- Bildnachweis: Andrzej Rembowski / Pixabay

Mitte – Nach der Auswertung einer Anwohnerumfrage aus dem Frühsommer gibt es ab Dezember in den Bereichen Münzviertel, Steindamm und Lange Reihe Anwohnerparkzonen. Entsprechende Parkausweise für Anwohner können bereits seit Anfang Oktober bestellt werden.

Ab dem 16. November 2021 starten in St. Georg drei neue Bewohnerparkgebiete.

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine Parkscheinpflicht in den betreffenden Bereichen Münzviertel (M108), Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) ein.

Bewohner hatten sich bei einer LBV-Umfrage im Spätsommer mit großer Mehrheit für die Einführung ausgesprochen. Seit dem 5. Oktober 2021 können sie bereits ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen.

Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Das enge, innerstädtische Gebiet St. Georg/Münzviertel ist von hohem Parkdruck und erhöhtem Parksuchverkehr geprägt.

Mit der Einführung des Bewohnerparkgebietes verbessern wir die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner, indem wir diese bei der Parkberechtigung bevorzugen. Damit wirken wir diesem Parkdruck entgegen, erleichtern den unmittelbar im Gebiet wohnenden Menschen die Parkplatzsuche und reduzieren auf diese Weise Parksuchverkehre und Verkehrsemissionen.

Die Umfragen bestätigen, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner diese Regelung und damit einhergehend mehr Lebensqualität in ihrem Wohnumfeld wünschen; mit großer Mehrheit haben sie sich für die Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes ausgesprochen.“

Martin Bill, Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils. Durch Fremdparker wird Bewohnern das Parken deutlich erschwert. Der „Parksuchverkehr“ und diverse Falschparker auf Geh- oder Radwegen sorgen zudem für eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden.

Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohner, bestätigen nach Angaben des LBVs die angespannte Parksituation insbesondere tagsüber.

Neben den Bewohnerparkausweisen gibt es auch für Besuch von Bewohnenden die Möglichkeit, Besucherparkausweise zu beantragen. Das kurzzeitige Parken im Bewohnerparkgebiet wird für Nicht-Bewohnenden gegen Gebühr auch weiterhin überall möglich sein. Das heißt, neben den Bewohnern können auch Kurzzeitparker mit einem Parkschein ihr Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet abstellen. Daneben wurden auch für ansässige Gewerbetreibende Möglichkeiten geschaffen.

Dies gilt täglich zwischen 9 Uhr und 22 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzern die öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Regelungen

In einigen Bereichen besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erwerben. Im Umfeld des Hauptbahnhofs, der Langen Reihe, Holzdamm, Steindamm, bestimmten Abschnitten der Adenauerallee, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße sind nur Kurzzeitparkende erlaubt.

Das bevorrechtigte Parken für Bewohner ist dort im Hinblick auf die Ladengeschäfte nicht möglich, es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden.

In der Bankstraße und im Westphalensweg ist ebenfalls nur das Parken gegen Gebühr, bei einer verlängerten Höchstparkdauer, möglich.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung „Ausnahme-Genehmigungs-Management“ (LBV AGM).

Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.

Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken sowie der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.