Das Amtsgericht Hamburg warnt vor gefälschten Pfändungsbeschlüssen, die grade von rechtlichen Laien oft für echt gehalten werden können.
Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten Pfändungsbeschlüssen, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden.
Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe gedroht.
Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundesgebiet befürchten lässt.
Diese Masche ähnelt früheren Betrugswellen, bei denen von gefälschten Gerichtsbeschlüssen und Zahlungsbefehlen berichtet wurde, die massenhaft per E-Mail und mit der Post verschickt worden waren.
Die bislang bekannt gewordenen Betrugsschreiben wurden den Adressaten per Einwurfeinschreiben zugestellt und erwecken den Anschein, sie stammten von der in Wirklichkeit nicht existierenden Obergerichtsvollzieherin Andrea Steinwerk aus der „Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“, ansässig in Hamburg.
Die erste Seite ist mit „Pfändungsbeschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Aktenzeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von 470 Euro. Weiter heißt es: „Bei Nichterbringung der Leistungen … wird nun … die Ersatzfreiheitsstrafe zu 5 Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94,00 EUR bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt. Sie bekommen die Chance diesen Betrag bis zum 16.08.2022 zu zahlen.“
Dem „Pfändungsbeschluss“ liegt eine „Pfändungsurkunde“ im Namen eines fiktiven Obergerichtsvollziehers Jürgen Klein mit Erläuterungen bei, die mutmaßlich auf Vorschriften des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) verweisen.
Zahlen Sie im Zweifelsfall nicht, erst recht nicht, wenn Sie die angebliche Forderung nicht kennen. Das Amtsgericht Hamburg weist auf folgendes hin:
Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichtsvollzieher derartige Pfändungsbeschlüsse oder -urkunden nicht ausstellen. Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, meist am Wohnort des Schuldners.
Eine Forderungspfändung bezieht sich in aller Regel auf eine Geldforderung, die der Schuldner gegen einen Dritten (sog. Drittschuldner), z.B. eine Bank, hat und die der Gläubiger anstelle des Schuldners einziehen will. Gerichtsvollzieher werden hier allenfalls bei der Zustellung solcher Beschlüsse tätig – Androhungen einer Ersatzfreiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch sind in dem Zusammenhang nicht denkbar. Alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte sind in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich verzeichnet.
Rechnungen über Gerichtskosten werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE). Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahnverfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.
Pressemeldung des Hanseatisches Oberlandesgerichtes