Der Hamburger Senat hat in seiner gestrigen Sitzug beschlossen, die „Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung“ für Ein- und Rückreisende zu ergänzen.
Ergänzend zu der hier bereits beschriebenen Rechtsverordnung, hat der Senat gestern beschlossen, dass Ein- und Rückreisende – unabhängig von dem Land, aus dem sie einreisen – grundsätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten müssen.
Damit setzt der Hamburger Senat eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung um und muss dazu seine Corona-Rechtsverordnung ergänzen.
Alle Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, werden demnach verpflichtet, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Ferner müssen sie sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden.
Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet. Besuch ist damit für 14 Tage erst einmal gestorben.
Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen und/oder Waren transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Bundeswehr-Angehörige oder Polizisten, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren.
Ferner befreit von dieser Pflicht sind Mitarbeiter/innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Weitere Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag genehmigen.