Der Senat hat sich heute dazu entschieden, die Maskenpflicht im Freien noch vor dem Wochenende aufzuheben – weitere Lockerungen wurden zwar diskutiert, aber nicht beschlossen.
Die Signale aus Berlin waren deutlich – die Justizministerin hat unmissverständlich mitgeteilt, dass die Länder ihre jeweilige Maskenpflicht auf den Prüfstand stellen müssen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass der Senat heute entschieden hat, die Maskenpflicht im Freien noch vor dem Wochenende aufheben zu wollen.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:
- Auf Wochenmärkten bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- Überall dort, wo es eng wird, muss auch weiterhin eine Maske getragen werden. „Eng werden“ wurde nicht konkret definiert, es liegt aber nahe, dass ein Unterschreiten der bekannten 1,50 Meter Mindestabstand als eng gelten dürfte. Im Zweifelsfall wird die Polizei entsprechende Aufforderungen aussprechen.
Weitere Lockerungen wurden heute nicht beschlossen. Auch Öffnungsperspektiven für Clubs oder die Gastronomie wollte der Senat nicht erörtern.
Auf die Rückfrage von HAMBURG INSIDE, ob man nicht in naher Zukunft wenigstens mal wieder unter freiem Himmel tanzen könnte, gab es eine klare Absage. Auch an der Sperrstunde für die Gastronomie will der Senat festhalten.