Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD letzten Donnerstag deutschlandweit zum Verdachtsfall erklärt, wie der SPIEGEL berichtet. Damit kann der Verfassungsschutz die AfD mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Ungefähre Lesedauer: 2 Minuten
Der Einstufung soll ein rund 1.000 Seiten starkes Gutachten vorausgegangen sein, das das Bundesinnenministerium letzte Woche vor der Einstufung nochmals geprüft hat.
Bisher stand die AfD bereits in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung. Nun wird sie deutschlandweit vom BfV beobachtet.
Durch diese Einstufung darf die AfD auch geheim überwacht werden: alles, was man aus entsprechenden Filmen an Überwachungsmethoden kennt (Abhören, Beschatten, Mails mitlesen, etc.), darf nun auch gegen die AfD eingesetzt werden.
Zuletzt hat die AfD versucht, dieser Einstufung dadurch zu entgehen, dass sie den sogenannten völkischen „Flügel“ aufgelöst hat. Das BfV hat jedoch zuletzt berichtet, dass der – formal aufgelöste – Flügel deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
„Dies habe sich auch beim letzten AfD-Bundesparteitag gezeigt, wo das Rechtsaußenlager fast die Hälfte der Delegierten hinter sich hatte“, berichtet der SPIEGEL: „Dazu kommen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen wie die »Identitäre Bewegung«, »Ein Prozent«, das Magazin »Compact« und dem neurechten Thinktank »Institut für Staatspolitik« um Götz Kubitschek.“
Die AfD Hamburg kritisierte die Einstufung heute unmittelbar nach Bekanntwerden extrem:
Der Bundesverfassungsschutz unter dem CDU-Mitglied Thomas Haldenwang agiert eindeutig politisch motiviert. Diese politische Entscheidung ist juristisch höchst angreifbar, und wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Der Verfassungsschutz muss die Verfassung schützen und nicht die Regierenden. Doch nun sollen vom Volk gewählte Parlamentarier im Regierungsauftrag bespitzelt und überwacht werden. Diese Instrumentalisierung des Geheimdienstes ist unerträglich und eine Gefahr für unsere Demokratie. Die Schlapphüte machen sich damit zum Erfüllungsgehilfen von Politik und Medien. Die AfD als politischer Gegner soll mit allen Mittel ausgeschaltet werden, aber das wird ihnen nicht gelingen!
Dirk Nockemann, Landesvorsitzender der Hamburger AfD
Einen kleinen Sieg konnte die AfD allerdings in der Vergangenheit für sich verbuchen: vor dem Verwaltungsgericht Köln hat sich das BfV dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten.
Ebenfalls von der Beobachtung ausgenommen sind Kandidaten bei den in diesem Jahr anstehenden Wahlen.