Hochbrisant: Richter legt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ein – und die hat es in sich

Was taugt der PCR-Test als Basis für Grundrechtsbeschränkungen?

Ebenso stellt Dr. Schleiter in Frage, ob der PCR-Test als einziges Kriterium, jemanden als infiziert einzustufen, ausreicht. So kommt er zu der Erkenntnis, dass der Test bei genauerer Betrachtung aufgrund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt angesehen werden muss.

Aussagekraft sehr gering

Die Aussagekraft sei so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung die einzige Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf.

Jedenfalls ist dieser Umstand seiner Auffassung nach bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen, zumindest in ihrem aktuellen Umfang und Ausprägungen, nicht zu rechtfertigen sind.

Breite Kritik am Test

Ein internationales Team aus 22 Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“ den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen:

Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“, sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV-2 virus and make inferences about the presence of an infection“.

Dr. Schleiter räumt immerhin ein: inwieweit diese wissenschaftliche Kritik berechtigt ist, kann er naturgemäß nicht beurteilen.

Allerdings: zu den beteiligten Wissenschaftlern gehören unter anderem Michael Yeadon (früherer Forschungsleiter von Pfizer), Kevin McKernan (Genetiker, Inhaber mehrerer Patente im Bereich der PCR-Diagnostik), Pieter Borger (Molekulargenetiker), Fabio Franchi (Spezialist für Infektionskrankheiten und Präventionsmedizin), Makoto Ohashi (Mikrobiologe und Immunologe) sowie Ulrike Kämmerer (Zellbiologin). Allesamt Spezialisten auf ihrem Gebiet.

Ebenfalls interessant: der Test hat eine Rate von 1,3% falsch-positiven Ergebnissen, bei denen die Test-Entwickler nicht wirklich wissen, wie diese falsch-positiven Ergebnisse zu erklären sind.

Man vermutet, dass die falschen Ergebnisse höchstwahrscheinlich(!) aus falscher Handhabung stammen. So fragt Dr. Schleiter in seiner Verfassungsbeschwerde:

„Sollte man nicht von Wissenschaftlern erwarten dürfen, dass sie erst einmal ihre Fehlerquelle finden, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen? Und wenn schon die hochspezialisierten Test-Erfinder Probleme mit der Handhabung hatten, was darf man dann bei den zahllosen mehr oder weniger qualifizierten und angelernten Labormitarbeitern in tausenden Laboren weltweit erwarten? Man wundert sich nun nicht mehr, dass zahlreiche Fußballspieler erst positiv, dann negativ getestet werden. Aber was bedeutet das für die zahllosen positiv Getesteten, die nicht sofort erneut getestet werden?“

Interessenkonflikte und mangelnde Transparenz

Ebenso führt Dr. Schleiter starke Interessenkonflikte und mangelnde Transparenz ins Feld: der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten war an der Entwicklung des PCR-Testes maßgeblich beteiligt. Und ist es auch nach wie an seinem Vertrieb.

Den Bericht zu dem PCR-Test haben er und sein Mitautor Dr. Victor Corman im Fachmagazin Eurosurveillance veröffentlicht – allerdings ohne den sogenannten „Peer-Review“, also eine wissenschaftliche Überprüfung.

Als unverständlich wird zudem angemerkt, dass der Peer Review-Bericht der Zeitschrift selber den prüfenden Wissenschaftlern bis heute vorenthalten werde mit der Begründung: „Eine Offenlegung würde den Zweck der wissenschaftlichen Untersuchung untergraben.“. Ein in der Wissenschaft absolut unüblicher Vorgang.

Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch, dass zwei der Autoren – nämlich Drosten und Chantal Reusken – dem Redaktionsausschuß (Editorial Board) der Zeitschrift angehören. Das hat in der Zusammenschau mit der außerordentlichen Schnelligkeit der Veröffentlichung in der Tat ein gewisses Geschmäckle.

Zuletzt kritisieren die Wissenschaftler auch noch die starken Interessenkonflikte bei den Autoren des Corman/Drosten-Papiers, die zum Teil gar nicht, zum Teil erst nach einem halben Jahr offengelegt wurden:

Der Mitautor Olfert Landt ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der TIB-Molbiol GmbH, des Unternehmens, das als erstes PCR-Test-Kits auf Basis des Corman/Drosten-Papiers herstellte und diese millionenfach vertreibt und noch mehr Millionen dafür erhält. Der Unternehmer Landt hat sich also quasi selbst die wissenschaftliche Weihe für seine Produkte verliehen.

Landt ist seit 17 Jahren eng mit Christian Drosten verbunden und profitiert von dessen Arbeiten an der Berliner Charité. Seit 2003 sind sie den nachfolgend aufgeführten Viren mit ihren Tests immer als erste auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020).

Der Mitautor Marco Kaiser ist Berater bei TIB-Molbiol GmbH und zugleich Projektleiter bei GenExpress GmbH, einem Unternehmen, das unter derselben Adresse wie TIB-Molbiol ansässig ist und ebenfalls sein Geld mit PCR-Tests verdient.

Erst ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung wurden diese Interessenkonflikte von Landt und Kaiser offengelegt. Nicht offengelegt wurde aber, dass Landt auch Geschäftsführer von GenExpress ist.

Die Autoren Corman und Drosten haben überdies ihre leitenden Funktionen bei der Labor Berlin GmbH bisher nicht offengelegt, einem gewinnorientierten Unternehmen im mittelbaren Eigentum des Landes Berlin, das auch mit PCR-Tests Geld verdient.

Wenn man sich fragt, warum gerade dieser Drosten-PCR-Test von der Weltgesundheitsorganisation WHO, vom RKI und der Bundesregierung so gepusht und als nicht hinterfragbar erachtet wird, mag man auch einen Blick auf die Verflechtungen werfen:

Christian Drosten gehört zusammen mit einem Vertreter der Bill&Melinda Gates Stiftung, dem Direktor des Wellcome Trusts (auch eine Privatstiftung) und einem Vertreter der WHO zu den sechs Beratern im vom damaligen Bundesgesundheitsminister Gröhe 2017 einberufenen Internationalen Beratergremium zur globalen (!) Gesundheitspolitik […].

Die Gates Stiftung und der Wellcome Trust sind Gründungsmitglieder und gehören zu den Hauptgeldgebern der Impfstoffallianz CEPI. CEPI und Gavi, die andere Impfstoffallianz der Gates Stiftung, wiederum sind die Hauptnutznießer der circa 8 Milliarden Dollar, die auf der von der EU und Deutschland im Mai 2020 veranstalteten Geberkonferenz zusammenkamen […].

Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion Koopmans, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veröffentlicht […].

Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt [im] European Advisory Committee on Health Research der WHO.

Ansgar Neuhoff in seiner Zusammenfassung des Corman-Drosten Review Reports vom 2. Dezember 2020

Viele Menschen zu Unrecht in Quarantäne

Zur Einordnung des PCR-Tests führt Dr. Schleiter in seiner Beschwerde daher aus:

„Bei einer Testanzahl von 1 Million Tests pro Woche und einer Falsch-positiv-Rate von einem Prozent werden 10.000 Menschen fälschlicherweise positiv getestet! Diese 10.000 Menschen pro Woche sowie ihre vielfachen Kontakte sind danach regelmäßig für zwei Wochen in eine freiheitsentziehende Quarantäne geschickt worden.

Dies war in den Sommer- und Herbstmonaten durchweg der Fall. Damals lagen die positiv Getesteten eine Zeit lang in einer Größenordnung von etwa 12.000 pro Woche.

Dies bedeutet, dass – bei Zugrundelegung eines durchaus realistischen Wertes von einer Falsch-positiven-Rate von einem Prozent – von 12.000 positiv Getesteten 10.000 das Virus gar nicht in sich trugen. Für denjenigen, der positiv getestet wurde, ergab sich damit eine
Wahrscheinlichkeit von nur einem Sechstel (sic!), dass er tatsächlich das Virus in sich trug! Fünf von sechs Menschen mussten daher zu Unrecht eine Freiheitsentziehung von zwei Wochen erleiden! Zudem waren die konstant hohen positiven Fälle über lange Zeit in den Sommermonaten der einzige angeführte Grund zur Aufrechterhaltung der Grundrechtseinschränkungen. Die Frage ist daher keineswegs akademisch. Und sie setzt sich gegenwärtig fort.

[…]

Es ist damit klar geworden, dass der PCR-Test jedenfalls in seiner gegenwärtigen Ausführung keine tragfähige Grundlage der Freiheitseinschränkungen darstellen kann.

Die auf ihn aufbauenden legislativen und exekutiven Schlussfolgerungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand. Es ist auch nicht so, dass keine Alternative bestünde.

Man kann das Testdesign so gestalten, dass es aussagekräftiger ist. So ist es beispielsweise möglich, statt der regelmäßigen Untersuchung von nur einem Genabschnitt die Untersuchung auf drei Genabschnitte auszuweiten, was eine erheblich höhere Spezifität mit sich bringt.“

Hersteller räumt ein: Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös

Olfert Landt, Geschäftsführer der Firma TIB Molbiol, welche in Kooperation mit Prof. Christian Drosten die PCR-Tests aktuell bis zu zwei Millionen Tests pro Woche herstellt, hat in einem Interview mit der der Fuldaer Zeitung vom 28. Dezember 2020 eingeräumt:

Man wisse, dass nicht jede getestete Person auch ansteckend sei. Menschen mit einer geringen Viruslast seien nicht infektiös. Schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen seien nicht infektiös. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man 100-mal mehr Viruslast in sich tragen, als die Nachweisgrenze der Tests.

Landt wünscht sich vom RKI mehr „Mut“: man müsse die Ergebnisse mit einer Bewertung herausgeben und die Maßnahmen an der Viruslast festmachen. Für jemanden, der andere nicht anstecken kann, gibt es keinen Grund, Quarantäne anzuordnen.

Auch die Initiative „Ärzte stehen auf“ bewertet den PCR-Test als ausschlaggebendes Kriterium negativ. So stellt die Initiative in einem offenen Brief fest:

„Einfach Infektionszahlen kumulativ darzustellen, hat die Angst in der Bevölkerung nur geschürt, zumal diese Zahlen auf PCR-Tests beruhen, die jedoch nicht für Diagnostik zugelassen sind.

Der PCR-Test ist nicht geeignet, eine Infektion nachzuweisen! Er kann als Hilfsmittel zur Diagnostik dienen, das jedoch auch nur, wenn in vorausgegangenen klinischen Studien ein Cut-off-Wert ermittelt wurde und der Test validiert wurde.

Wie auch Prof. Dr. Werner Bergholz, am 28. Oktober 2020 in seiner Stellungnahme zur COVID-19-Teststrategie im Bundestag sagte: „das momentane Testkonzept (weist) so gravierende Mängel auf, dass es in keiner Weise den Qualitätsanforderungen der Technik oder dem Stand der Wissenschaft entspricht“.“