Bereits vor wenigen Wochen erwischten die Zöllner Arbeiter, die direkt vor ihren Augen der Schwarzarbeit nachgingen. Gestern wiederholte sich dieses Schauspiel keine 20 Meter von der Dienststelle entfernt.
Am 13. Juli stellten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Prüfung von Beschäftigungsverhältnissen fest, dass auf einer Baustelle nahe ihrer Dienststelle fünf Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung tätig waren.
Sie verloren dadurch ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland.
Nun wurden gestern, keine 20 Meter von der Dienststelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entfernt, erneut vier Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Arbeits- und damit verbundenen Aufenthaltsgenehmigungen angetroffen.
Gegen alle vier Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz im Bundesgebiet eingeleitet.
Ein weiterer Arbeitnehmer konnte zudem keine Ausweisdokumente während der Kontrolle vorlegen. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
„Alle Arbeitnehmer waren bei einer Firma für Abriss-und Abbrucharbeiten tätig gewesen“, so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. „Derzeit wird noch geprüft, ob es sich bei dem Unternehmen um denselben Arbeitgeber handelt, der auch die im Juli angetroffenen Personen beschäftigt hatte. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.“
(ots) Verwendete Quellen: Material von „Hauptzollamt Hamburg“, übermittelt durch news aktuell