Nord – Vergangenen Freitag durchsuchten die Fahnder des Dezernats für Falschgelddelikte die Wohnung eines 57-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, mit Falschgeld bezahlt und gehandelt zu haben. Die Durchsuchung führte zum Auffinden größerer Mengen „Blüten“, die beschlagnahmt wurden.
Durch intensive Ermittlungen der Spezialisten für Falschgelddelikte und Erkenntnisse des Bundeskriminalamts (BKA) geriet der 57-Jährige in den Fokus der Polizei. Letzten Freitag wurde er dann um 6:30 unsanft geweckt und seine Wohnung durchsucht.
Der Mann wird verdächtigt, über eine Online-Plattform als Imitationen gekennzeichnete Geldscheine legal erworben zu haben, um diese anschließend bei Barkäufen rechtswidrig in den Zahlungsverkehr zu bringen.
Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft Hamburg bei einem Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes. Dabei stellten die Beamten falsche Banknoten mit dem fiktiven Wert von 120.000 Euro, mehr als 3.000 britische Pfund, und fast 8.000 US-Dollar sicher.
Neben dem Fehlen allgemeiner Sicherheitsmerkmale ist ein Großteil der unechten Banknoten mit dem Aufdruck „Prop Copy“ versehen und dient unter anderem als Spielgeld oder auch als Film-Requisite unter dem Namen „Movie Money“.
Nach Abschluss der Durchsuchung verblieb der Mann in seiner Wohnung, da keine Haftgründe vorlagen, die Ermittlungen dauern an.
In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei Hamburg, bei Barzahlungen auf die Echtheit von Banknoten zu achten.
Die durch die Täter am häufigsten verwendeten Banknoten sind die 10 Euro- ,20 Euro- und 50 Euro-Scheine.
Oftmals kaufen die Betrüger Waren von eher geringem Wert und wollen diese mit einer höherwertigen gefälschten Banknote bezahlen, um so einen möglichst hohen Betrag an echtem Bargeld durch den Geldwechsel zurückbekommen.
Dabei nutzen sie häufig Situationen mit einem erhöhten Besucheraufkommen, wie zum Beispiel auf Wochenmärkten, Straßenfesten, oder auch den Hamburger Dom, aus. Aber auch lange Warteschlangen in Supermärkten werden durch die Täter gezielt ausgewählt, um eine mögliche Unachtsamkeit der Kassierer durch den zeitlichen Druck auszunutzen.
Aber auch das Ausnutzen dunklerer Tageszeiten oder Örtlichkeiten gehört zu den Methoden der Täter, um Fälschungsmerkmale zu verschleiern.
Sollten Sie in den Besitz von Falschgeld geraten sein und dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerken, bringen Sie es nicht wieder in den Zahlungsverkehr. Wenden Sie sich unbedingt zeitnah an eine Polizeidienststelle und erstatten dort Anzeige. Nur so lassen sich Hinweise auf die Personen erlangen, die Falschgeld in Umlauf bringen. Einer Strafverfolgung setzen Sie sich damit nicht aus.
Sollte im Einzelhandel ein Geldschein entgegengenommen worden sein, der nach erstem Eindruck nach einem Falsifikat sein könnte, beachten Sie folgende Vorgehensweise:
Geben Sie den Geldschein nicht an den Bezahler zurück! Teilen Sie ihm deutlich Ihren Verdacht mit. Verständigen Sie sofort die Polizei. Fassen Sie den Geldschein nach Möglichkeit nur an den Ecken an. Sollte der Kunde fliehen, hindern Sie ihn nicht an der Flucht. Vielmehr prägen Sie sich sein Aussehen gut ein, achten Sie auf den Fluchtweg und gegebenenfalls das Fluchtfahrzeug und dessen Kennzeichen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Polizei Hamburg www.polizei.hamburg und der Kriminalprävention des Bundes und der Länder unter www.polizei-beratung.de.
Zu den Sicherheitsmerkmalen bei den Euro-Scheinen bietet zusätzlich die Bundesbank weiterführende Informationen an:
(ots) Verwendete Quellen: Material von „Polizei Hamburg“, übermittelt durch news aktuell