Wandsbek – Gestern Nachmittag wurden acht Männer im Alter von 21 bis 27 Jahren vorläufig festgenommen, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt zu haben. Drei von ihnen müssen sich vor einem Haftrichter verantworten.
Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen des Drogendezernates (LKA 68) und mit Unterstützung der Zivilfahnder des Polizeikommissariats 38 konnte eine Wohnung in Rahlstedt lokalisiert werden, aus der mutmaßlich mit Drogen gehandelt wird.
Unter Hinzuziehung weiterer Streifenwagenbesatzungen, eines Diensthundeführers, Beamten der Unterstützungseinheit (USE), und auch der Spezialkräfte des SEK, wurde die Wohnung gestern Nachmittag betreten.
Während des Zugriffs konnten Absperrkräfte beobachten, dass Gegenstände aus dem Fenster auf eine rückwärtige Grünfläche geworfen wurden. Außerdem versuchten drei Männer, sich durch Sprung aus dem Fenster ihrer vorläufigen Festnahme zu entziehen.
Ein 20- und ein 26-jähriger Deutscher wurden durch die Beamten nach kurzer Flucht vorläufig festgenommen. Ein 24-jähriger Deutscher erlitt durch seinen Sprung eine Armfraktur und wurde mit einem Rettungswagen unter polizeilicher Begleitung zur Versorgung seiner Verletzung in ein Krankenhaus gebracht.
Insgesamt wurden acht Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte für fünf Tatverdächtige Durchsuchungsbeschlüsse für ihre Wohnanschriften, die gestern vollstreckt wurden.
Dabei stellten die Beamten insgesamt fast 1,2 Kilogramm Marihuana, etwa 50 Gramm Haschisch, über 100 Gramm Kokain, mehrere verschreibungspflichtige Medikamente, einige Mobiltelefone und annähernd 1.700 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher.
Vier Männer (21, 24, 26 und 27 Jahre alt) wurden nach den Maßnahmen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Ein 21-jähriger Deutscher wurde erkennungsdienstlich behandelt und ebenfalls anschließend entlassen, da auch bei ihm keine Haftgründe vorlagen.
Ein 21-, 25- und 26-jähriger Deutscher wurden dem Untersuchungsgefängnis Hamburg zugeführt. Die Entscheidung eines Haftrichters zum Erlass eines Haftbefehls steht noch aus.