Erst die Maskenpflicht beim Joggen, dann ein Sonnenstudio, und jetzt das „Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit“: immer mehr Menschen wehren sich erfolgreich gegen unsinnige Corona-Regeln der Stadt. Auf ein Einlenken beim Senat wartet man allerdings vergebens.
Nachdem ein Jogger für sich erstritten hat, dass er auch ohne Maske joggen darf, gab es letzte Woche für ein Sonnenstudio Erfolg: es durfte wieder öffnen, allerdings unter Einhaltung einiger Auflagen. Das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben zu Beginn der Pandemie der Stadt viel „durchgehen“ lassen: die Situation war neu und ungewohnt, da hat man auch mal beide Augen zugedrückt.
Nun aber, nach über einem Jahr der Pandemie, werden die Gerichte, nicht nur in Hamburg, immer kritischer und schauen genauer hin. Die Politik hatte, so die Meinungen aus Kreisen informierter Juristen, mittlerweile wirklich genug Zeit, um sich in Sachen Rechtssicherheit ordentlich aufzustellen – dass das nicht wirklich passiert ist, zeigen die jüngsten Entscheidungen.
Im Januar hat sich eine Hamburgerin gegen das Alkoholverbot gewehrt: seit der Glühweinsaison im November 2020 tut die Stadt viel dafür, die Bevölkerung von der frischen Luft fernzuhalten. Lieber solle man allein zu hause sitzen und viel Lüften. So hat die Stadt im November 2020 ihre Corona-Verordnung dahingehend angepasst, dass es verboten gewesen ist, in großen Bereichen der Sternschanze und der Reeperbahn ab 16:00 Uhr alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu trinken – das sogenannte Alkoholverbot.
Zugegeben, ganz unberechtigt war diese Regelung nicht: es gab immer wieder Menschengruppen, teilweise bis zu 100 Personen groß, die es mit den Regeln nicht so genau genommen haben. Dicht an dicht gedrängt standen sie dann alle da, natürlich ohne Maske. Einige wenige sorgten mit ihrer Art also dafür, dass die Allgemeinheit leiden musste, denn die Stadt weitete das bis dahin zeitlich und örtlich beschränkte Alkoholverbot auf die gesamte Stadt aus. Seitdem war – und ist – es in Hamburg ver…