Nord – Vor dem Amtsgericht Barmbek mussten sich gestern zwei deutsche Männer verantworten, die im Februar diesen Jahres 11 Wahlplakate der AfD gestohlen haben. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Die beiden jungen Männer haben bereits Strafbefehle erhalten, gegen die sie sich gestern mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt haben.
Vorgewurfen wurde beiden Männern der gemeinschaftliche Diebstahl von 11 Wahlplakaten der AfD in der Nacht des 20. Februars 2020. Gegen 23:30 Uhr wurden sie dabei erwischt, wie sie die Wahlplakate der AfD, die laut Aussagen der Angeklagten ungesichert „herum standen“, in das Auto des älteren luden.
Bei den Angeklagten handelte es sich um einen 32-jährigen Zeitsoldaten (12 Jahre) der Bundeswehr und um einen 29-jährigen Altenpfleger.
Der Zeitsoldat arbeitet im Rang eines Oberfeldwebels als Sanitäter bei der Bundeswehr und ist derzeit im „Corona-Einsatz“. In seiner Freizeit setzt er sich ehrenamtlich in der Obdachlosenhilfe und der Flüchtlingshilfe ein.
Das laufende Verfahren blockiert laut Erklärung seines Anwaltes derzeit eine Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr, die er jedoch dringend benötigt, um weiterhin als Sanitäter in Corona-Einsätze entsandt werden zu können.
Eigentlich müsste er aktuell schon für den Einsatz in sogenannten Rückholfliegern geschult werden, um an Corona erkrankte Patienten nach Deutschland zurückholen zu können. Auch in Gesundheitsämtern und Pflegeeinrichtungen sei er bisher schon eingesetzt gewesen, und habe dort bei der Pflege und Kontaktnachtverfolgung von Corona-Patienten geholfen.
Beide Angeklagten erklärten, dass sie s…