Corona-Entwicklung in Hamburg – einige Lockerungen, einige Verschärfungen

Dr. Peter Tschentscher auf der LPK vom 1. Juni 2021
Dr. Peter Tschentscher auf der LPK vom 1. Juni 2021 - Bildnachweis: HAMBURG INSIDE

Auf der heutigen Landespressekonferenz (LPK) haben sich der erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und der Innensenator Andy Grote, beide SPD, zu dem vergangenen Wochenende und den daraus folgenden Konsequenzen geäußert – in der Gastronomie gibt es weitere Lockerungen, aber an einigen Orten auch strengere Regelungen.

Auf der einen Seite sinkt die Inzidenz in Hamburg und auch die Lage auf den Intensivstationen entspannt sich täglich immer weiter, auf der anderen Seite gibt es tausende überwiegend junge Menschen, die sich offensichtlich partout nicht an geltende Regeln halten wollen und damit wieder einschneidende Reaktionen der Politik riskieren.

So wurden auf der heutigen LPK einige Lockerungen verkündet, aber für sogenannte Hotspots auch – teils erhebliche – Einschränkungen bekannt gegeben.

Innengastronomie darf öffnen – bis 23 Uhr

Ab dem kommenden Wochenende darf die Innengastronomie wieder öffnen, allerdings nur bis 23 Uhr. Hierbei gelten entsprechende Regeln, einige davon kennt man noch aus dem letzten Herbst:

  • Im Innenbereich muss eine Maske getragen werden, diese darf erst am eigenen Sitzplatz abgenommen werden.
  • Jeder Besucher muss einen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass er geimpft oder genesen ist, oder aber negativ getestet wurde – gleiches gilt für die Mitarbeiter.
  • An einem Tisch dürfen maximal fünf Gäste Platz nehmen, diese dürfen nun aber auch alle aus unterschiedlichen Haushalten kommen.

Nach 23 Uhr ist im Innenbereich Schluss, ab dann gilt eine Sperrstunde – im Außenbereich gibt es eine solche Sperrstunde allerdings nicht, dort entscheidet der Wirt, wann Schluss ist.

Von dieser Regelung erhofft sich der Senat, dass sich keine spontanen Partys bilden, die nur schwer kontrollierbar wären: es soll sich kein „nächtliches, alkoholgetriebenes Feiern“ entwickeln, so Tschentscher.

Regelungen für Hotspots

Alkoholausschankverbot

In den Hotspots, die laut Grote „den Kernbereich des Schanzenviertels und einige Teile von St. Pauli betreffen“, gilt an Wochenenden ab 23 Uhr ein Alkoholausschankverbot: Cola, Fanta & Wasser ja, Bier, Wein & Schnaps nein.

Wo genau diese Hotspots definiert werden, ist noch nicht klar, das wird erst die neue Corona-Verordnung zeigen. Es ist aber anzunehmen, dass diese Hotspots genau dort definiert werden, wo es am Wochenende zu Schließungen einzelner Läden gekommen ist, Grote sprach von etwa 25 Betrieben.

Kein „Alkohol 2 Go“

Auch das Verkaufen, bzw. generelles Abgeben, von Alkohol soll in den Hotspots an Wochenenden bereits ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen, 6 Uhr, verboten werden.

Davon sind Kioske, Tankstellen, Supermärkte, „Vodka-Bomben“ und alle andere Einrichtungen betroffen, die ansonsten Alkohol verkaufen.

Auch das bloße Mitführen von Alkohol verboten

Zur gleichen Zeit, also wochenends von 20 Uhr bis 6 Uhr des nächsten Morgens, soll auch das Mitführen von Alkohol verboten werden.

Mit dieser Regelung will der Senat verhindern, dass sich Gruppen bilden, die sich ihren Alkohol vor 20 Uhr besorgen, oder aber auch von Zuhause mitbringen, und sich damit dann irgendwo niederlassen und dort ihren Alkohol konsumieren.

Wie dieses Verbot umgesetzt werden soll, ist allerdings noch fraglich: sobald die Polizei dieses Verbot umsetzen soll, muss sie dafür in mitgeführte Taschen und Rucksäcke schauen – rechtlich betrachtet findet in diesem Moment eine Durchsuchung statt, für die es aber, aus gutem Grund, hohe rechtliche Hürden gibt: normalerweise muss ein Richter eine solche Maßnahme anordnen.

Ob eine einfache Ordnungswidrigkeit tatsächlich einen so einschneidenden Eingriff rechtfertigt, ist bedenklich und extrem fraglich.

Grote wollte sich daher zu Beginn nicht festlegen, ob es eine Durchsuchungsbefugnis geben soll, es handle sich bisher nur um eine politische Entscheidung, die Regeln seien noch nicht „ausformuliert“. Auf Nachfrage von HAMBURG INSIDE erklärte er später allerdings, dass eine solche Durchsuchungsbefugnis zumindest mit „Stand jetzt nicht vorgesehen“ ist.

Weitere Lockerungen ab 10. Juni

Voraussichtlich noch in dieser Woche will der Senat über weitere Öffnungsschritte beraten.

Was genau zur Diskussion steht, wurde heute jedoch noch nicht bekannt gegeben.