Die Befragung von Hamburger Mieterhaushalten für den nächsten Mietenspiegel der Freien und Hansestadt Hamburg hat begonnen. Rund 55.000 Haushalte erhalten dazu in den kommenden Tagen einen Fragebogen per Post. Die Antwort ist auch online möglich.
Der Mietenspiegel 2021 erscheint im vierten Quartal dieses Jahres und steht dann kostenlos zur Verfügung. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Durchgeführt wird die Befragung vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Hamburger Mietenspiegel ist von großer Bedeutung für den Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern in unserer Stadt und trägt maßgeblich zu einem respektvollen Miteinander bei. Damit der Mietenspiegel aussagekräftig ist, ist eine hohe Beteiligung wichtig. Ich bitte daher alle angeschriebenen Mieterinnen und Mieter, auch im eigenen Interesse an der Befragung teilzunehmen.“
Die Befragung der durch eine repräsentative Zufallsstichprobe ermittelten Haushalte beginnt Ende April und dauert rund 15 Wochen. Die Erhebung erfolgt aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliche Befragung ohne persönliche Interviews.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können entweder den zugesandten Papierfragebogen ausfüllen und kostenlos an das ALP Institut zurückschicken, oder die Fragen online unter www.alp-institut.de/msp-hamburg beantworten. Den dafür benötigten persönlichen Zugangsschlüssel erhalten sie mit dem Fragebogen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, und der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Das Forschungsinstitut wertet die Daten anonym aus. Alle gültigen Fragebögen fließen in die Erstellung des Mietenspiegels ein.Bis zu weitere 55.000 Haushalte werden angeschrieben, wenn in der ersten Befragungsrunde nicht genügend gültige Fragebögen ausgefüllt wurden.
Eine hohe Beteiligung der angeschriebenen Mieterinnen und Mieter ist entscheidend dafür, dass ein möglichst getreues Abbild des für den Mietenspiegel relevanten Wohnungsbestands entsteht. Dieser umfasste 2019 rund 550.000 Wohnungen. Das Gleiche gilt für die Erhebung bei den ebenfalls mittels repräsentativer Zufallsstichprobe ausgewählten Vermieterinnen und Vermietern, die im Anschluss an die Mieterbefragung erfolgt.
Hintergrund: Der Hamburger Mietenspiegel
Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für die Mietenspiegelerhebung werden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keiner Preisbindung unterliegen.
Die Erstellung des Mietenspiegels erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören.
Allgemeine Informationen, den aktuell gültigen Mietenspiegel 2019 und eine interaktive Mietenspiegelkarte gibt es online unter www.hamburg.de/mietenspiegel.