Altona – Heute fiel in Hamburg das erste Urteil gegen einen Maskenverweigerer. Der Schuldspruch erging allerdings nicht wegen der fehlenden Maske selber, sondern weil der Verurteilte Videos der Konfrontationen ins Internet stellte. 3.200 Euro muss der 30-jährige Social-Media-Experte zahlen, vorbestraft ist er damit aber nicht.
Dem 30-jährigen Frederik M. wurde heute vor dem Amtsgericht in Altona der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurden ihm zwei Verstöße gegen das Kunst- und Urheberrecht, sowie ein Hausfriedensbruch. Gestern kündigte er auf seinem Instagram-Kanal noch großspurig an, ohne Maske teilnehmen zu wollen, trug dann aber doch eine und versteckte sie unter einem Schal, nachdem er vom Richter eine eindeutige Ansage kassiert hat. Und, wer hätte es gedacht, er lebt immer noch.
Auslöser für den Prozess: ein Besuch im UCI Othmarschen am 5. Oktober letzten Jahres mit seiner schwangeren Frau, sowie ein – gescheiterter – Einkaufsversuch bei EDEKA zwei Tage später. Bei beiden Besuchen weigerte er sich, eine Maske zu tragen und verwies darauf, per Attest von der Tragepflicht befreit zu sein, wollte das angebliche Attest allerdings auch nicht vorzeigen – auch nicht der später dazu gerufenen Polizei. Grund: Datenschutzbedenken.
Die Mitarbeiter im UCI waren sogar noch so entgegenkommend und boten ihm ein Gesichtsvisier an, das er auch nur im Foyer und auf dem Weg zu seinem Platz hätte tragen müssen – vergebens. Stattdessen zückte der junge Mann nach zwei fruchtlosen Erklärungen des UCI-Personals sein Handy und fing an, seine Fragen immer und immer wieder zu wiederholen und filmte dabei den Mitarbeiter, obwohl dieser mehrmals darauf hinwies, nicht gefilmt werden zu wollen. Mehr als „das ist mir völlig egal“ und „was sind Sie nur für ein abscheulicher Mensch!“ brachte der Verurteilte nicht hervor.
Zwar gab er an, das auch mit der Polizei ausdiskutieren zu wollen, machte sich dann aber doch lieber aus dem Staub, bevor diese eintraf.
Der UCI-Mitarbeiter leidet bis heute unter den Folgen: der Verurteilte veröffentlichte das Video in den sozialen Medien, es erzielte bis zu mehrere 100.000 Views und ist selbst heute noch abrufbar. Der Mitarbeiter ist bewusst nicht in den sozialen Medien unterwegs, wurde…